Letzter Lebensabschnitt und Tod
SONDERVERÖFFENTLICHUNG
Worauf sollte geachtet werden?
Oftmals ist der letzte Lebensabschnitt mit Unsicherheit und Leid verbunden, sowohl auf Seiten der Lebenden als auch der Sterbenden. Während der Tod früher selbst in Krankenhäusern mehr oder weniger als Tabuthema galt, so haben mittlerweile jedoch alle Krankenversicherten ein Recht auf palliative, also schmerzlindernde Versorgung an ihrem Lebensende. Neben einem möglichst schönen und friedvollen Lebensabend stehen allerdings auch zahlreiche bürokratische Angelegenheiten an, die zwar für den einen oder anderen sicherlich lästig sind, aber dennoch erledigt werden sollten.
Die letzte Lebensphase so angenehm wie möglich gestalten
Wer kann, der verbringt seine letzten Jahre in harmonischer Atmosphäre in den eigenen vier Wänden, am liebsten mit der Familie oder engen Vertrauten. Je älter ein Mensch wird, desto eher ist er jedoch auf Hilfe angewiesen und diese übersteigt mitunter das Können oder die vorhandene Zeit der Angehörigen. Wenn es um die Gesundheit nicht mehr so gut bestellt ist, kann sich die letzte Lebensphase eines Menschen daher häufig als schwierig erweisen. Ein Unfall, ein Sturz oder eine Krankheit – all das kann außerdem dafür sorgen, dass ein Betroffener von heute auf morgen auf umfassende fremde Hilfe angewiesen ist. Eine gute pflegerische Betreuung ist in einem solchen Fall unbedingt zu notwendig. Dafür genügt bereits ein Anruf bei der Kranken-/ Pflegekasse, bei der ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt wird.
Auch eine umfassende Beratung kann an gleicher Stelle erhalten werden, etwa darüber, welche Leistungen geboten werden, welche Hilfsmittel sinnvoll sind oder ob sich eine Wohnung beispielsweise behindertengerecht umbauen lässt. Ebenso können über die Kranken- und Pflegekassen ambulante Pflegedienste in Erfahrung gebracht werden, aber auch Sozial- und Gesundheitsämter, Wohlfahrtsverbände und nicht zu vergessen der Haus- bzw. Facharzt sind wichtige Ansprechpartner. Gerade die Palliativmedizin ist in diesem Zuge eine Möglichkeit, um den letzten Lebensabschnitt merklich zu erleichtern – dabei geht es vor allem um die sogenannte „Symptomkontrolle“, also das Ausschalten oder zumindest Abschwächen von Schmerzen, wenn eine Heilung nicht mehr möglich sein sollte.
Dank ambulanter Palliativ-Pflege wird es Patienten heutzutage allerdings immer häufiger ermöglicht, ihre letzten Jahre trotz allem zuhause verbringen zu können. Auch bei schwerer Krankheit können auf diese Weise Lebensqualität und Selbstbestimmung so gut wie möglich erhalten werden. Der Pflegedienst und wenn nötig auch der behandelnde Arzt kommen dabei direkt nach Hause, um dort den Gesundheitszustand zu überprüfen und alle weiteren Arbeiten gemeinsam mit dem Patienten vorzunehmen, beispielsweise die Morgentoilette oder aber das Verabreichen von Infusionen oder künstlicher Ernährung. Leider können derzeit allerdings nur rund fünf Prozent aller Patienten die Vorzüge der palliativmedizinischen Maßnahmen für sich nutzen. Einen spannenden Bericht über die Palliativmedizin in den eigenen vier Wänden liefert auch vorwärts.de.
- Interessant: Seit dem 01. Januar 2013 haben sich die Leistungen für Pflegebedürftige aufgrund des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) geändert. Dies führt in der Pflegeversicherung zu verschiedenen Neuerungen, darunter vor allem folgende:
- Pflege-Wohngruppen erhalten verstärkte Förderung.
- Pflegenden Angehörigen wird das Nehmen einer Auszeit erleichtert.
- Die Pflege kann nun entweder nach Leistung oder Zeitaufwand beansprucht werden.
- Für Demenzkranke gibt es sowohl mehr Pflegegeld als auch Pflegesachdienstleistungen. Dabei richtet sich die Höhe nach der jeweiligen Pflegestufe.
Lebensmut nicht verlieren
Wer plötzlich oder Stück für Stück pflegebedürftig wird und nicht einmal mehr Alltägliches selbst erledigen kann, der fühlt sich meist hilflos und abhängig. Ebenso sind es aber auch die Krankheit und das Alter selbst, die über kurz oder lang dazu führen können, dass der Lebensmut schwindet. Ein zentraler Gedanke vieler Betroffener: „Ich möchte niemandem zur Last fallen.“. Gleichzeitig leidet die ältere Generation außerdem häufig unter dem Gefühl nicht mehr gebraucht zu werden oder schlicht und ergreifend existenzielle Ängste vor der Zukunft oder vor dem Tod zu haben. Die Folge können im schlimmsten Fall Depressionen oder Suizidgedanken sein. Es ist entscheidend, dass sich Betroffene in diesen Momenten nicht verschließen, sondern vielmehr versuchen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das kann zum Beispiel das Gespräch mit einem Psychologen sein, aber auch Geistliche sind erste Ansprechpartner, um neue Lebensperspektiven zu entwickeln.
Rechtliche Angelegenheiten, die einen genaueren Blick wert sind
Natürlich wird die letzte Lebensphase eines Menschen zum Teil auch durch wichtige Dinge wie die Erbschaft ein wenig komplizierter, aber auch Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und ähnliches sollten für den Fall der Fälle bereits geregelt sein. Für Patienten wie auch die Angehörigen sind diese Angelegenheiten meist ein Ärgernis, andererseits tragen sie jedoch dazu bei, dass alles seinen gewollten Gang geht und letztendlich viel Stress und Sorge vermieden werden können. Anbei die wichtigsten rechtlichen Dinge, die gegebenenfalls einen genaueren Blick wert sind.
1. Patientenverfügung
Durch die Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen zur Anwendung kommen oder abgelehnt werden. Sie greift dann, wenn der Patient selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann, also beispielsweise im Verlauf einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall. Auch die Beratung mit dem Hausarzt macht in diesem Zusammenhang Sinn.
2. Betreuungsverfügung
Patienten, die infolge einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll handlungsfähig sind, können eine Betreuungsverfügung nutzen, um eine Person als rechtlichen Betreuer zu ernennen. Dabei findet stets eine Überprüfung der Eignung der jeweiligen Person statt, die auch gerichtlich kontrolliert wird.
3. Vorsorgevollmacht
Bei der Vorsorgevollmacht wird eine vertraute Person des Patienten ausgewählt, die zukünftig als rechtliche Vertretung einspringt. Kinder oder Ehepartner sind dazu im Übrigen nicht automatisch befugt. Allerdings gilt eine solche Vollmacht ausschließlich in Ausnahmefällen und nur dann, wenn der Betroffene handlungsunfähig ist – bei Bedarf kann sie außerdem geändert oder widerrufen werden. Sinnvoll ist das Hinzuziehen eines Notars für die Beglaubigung und Beurkundung.
4. Erbschaft regeln
Formaljuristisch gilt das Testament als die letztwillige Verfügung und erläutert, wie das Vermögen des Betroffenen im Einzelnen weitergegeben wird. Wird kein Testament verfasst, so wird die Erbfolge automatisch gesetzlich geregelt. Mit einem persönlichen Testament muss die gesetzliche Erbfolgeregelung hingegen nicht verfolgt werden – es können also beispielsweise beliebig viele Erben eingesetzt werden, ebenso können aber auch berechtigte Erben von der Erbfolge ausgeschlossen werden, wobei hier stets ein gewisser Pflichtteil zu berücksichtigen ist (sehr nahe Verwandte dürfen demnach nicht gänzlich vom Erbe ausgeschlossen werden). Das Testament darf selbständig verfasst und aufbewahrt werden, für die Durchsetzung der Wünsche ist es jedoch sinnvoller, sicherer und unanfechtbarer, auf ein notarielles Testament zurückzugreifen. So wird sichergegangen, dass das Testament im Erbfall auch ganz sicher unverzüglich an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet wird. Weitere Details rund um die Rechtsnachfolge, die Erbschaft und das Bezugsfeld sind in diesem Ratgeber einsehbar.
5. Bestattungsverfügung
Nach dem Tod eines geliebten Menschen fallen darüber hinaus noch viele weitere wichtige Formalitäten an, um die die Hinterbliebenen sich kümmern müssen. Um es den Trauernden zumindest hinsichtlich der Bestattung ein wenig einfacher zu machen, bietet sich daher der Abschluss einer Bestattungsverfügung an. In ihr wird festgehalten, welche Arrangements nach dem Tod getroffen werden sollen, also beispielsweise Form und Ausrichtungsart der Trauerfeier, Inhalt der Grabrede, eine Liste der zu benachrichtigenden Personen oder die Gestaltung des Grabes.
Mithilfe einer Bestattungsverfügung werden den Hinterbliebenen bereits viele schwierige organisatorische Aufgaben abgenommen. Foto: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)
6. Sterbekasse
Das frühzeitige Auseinandersetzen mit dem eigenen Tod oder gar das Treffen entsprechender Vorkehrungen fällt verständlicherweise vielen Menschen schwer, dennoch können den Hinterbliebenen so viele Lasten von den Schultern genommen werden. Denn nicht selten kann ein Todesfall für die Trauernden auch mit finanziellen Sorgen einhergehen, die vor allem durch die hohen Beerdigungskosten entstehen. Eine private Sterbekasse könnte daher eine Möglichkeit sein, um die Verbliebenen zu unterstützen und entweder die ganzen oder zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen. Vor dem Abschluss einer solchen Police sollten die Betroffenen jedoch zunächst bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob dieser nicht vielleicht bereits eine Sterbekasse als eine Art der Sondervergütung eingerichtet hat. Weitere Alternativen sind außerdem eine Sterbegeldversicherung und eine zusätzliche Bestattungsvorsorge, welche in diesen Beiträgen nochmals detaillierter erläutert werden.