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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Verhinderungspflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Oftmals schlägt das Schicksal ganz unverhofft zu und ein geliebter, nahestehender Mensch erkrankt schwer und kann sich nicht mehr alleine versorgen. Viele der erkrankten Personen können noch zu Hause gepflegt werden. Dies hat natürlich auch einen besonderen Wert für die Erkrankten, da man sich doch zu Hause noch am wohlsten fühlt, als in einer Pflegeeinrichtung mit lauter fremden Menschen. Eine passende Lösung hierzu findet sich in der Verhinderungspflege, welche nicht zu verwechseln ist mit der Kurzzeitpflege. Die Verhinderungspflege wird hier nur durch pflegende Angehörige o. ä. durchgeführt, nicht aber durch Fachpersonal. Dies ist natürlich eine tolle Lösung, da die Betroffenen nur vertraute Personen um sich haben. Aber auf der anderen Seite birgt diese Art der Pflege auch einige Gefahren für die pflegenden Angehörigen.


Verhinderungspflege erklärt

Bei der Verhinderungspflege kümmern sich nahstehende Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst oder auch nahestehende Personen, wie Nachbarn oder Freunde um die Erkrankten, wenn die Hauptpflegeperson aus anerkannten Gründen verhindert sein sollte.  Auch kann eine 24 Stunden Hilfe durch eine Betreuungskraft aus Osteuropa gestellt werden. Bei der Kurzzeitpflege muss ausgebildetes Fachpersonal abgestellt werden. Oftmals unterschätzen diese Angehörigen die Aufgabe allerdings. Es ist wichtig, hier die richtige Balance zu finden und sich als Pfleger auch die benötigte Auszeit zu gönnen. Nichtsdestotrotz ist diese Art der Pflege eine tolle Idee vom Gesetzgeber, denn die aufopfernden Angehörige dürfen sich so eine Auszeit von der eigentlichen Hauptarbeit nehmen und sich voll und ganz auf die Pflege des Betreffenden einstellen. So ist die vollumfassende Versorgung der geliebten pflegebedürftigen Menschen sichergestellt. Anspruch auf die Verhinderungspflege haben allerdings nur pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad von mindestens 2 oder höher. Auch muss die Pflege bereits seit mind. 6 Monaten im häuslichen Umfeld erfolgt und eine der Pflegepersonen verhindert sein. 


Leistungsumfang

Die Verhinderungspflege ist leider zeitlich begrenzt. Und zwar auf 6 Wochen im Jahr. Die Pflege muss dabei allerdings nicht am Stück geleistet werden, sondern kann auch stunden-, tage- oder wochenweise gesplittet werden. Hintergrund der Verhinderungspflege ist, dass die angemessene Versorgung des Erkrankten vollumfänglich gewährleistet wird. Der Pflegende muss dazu folgende Tätigkeiten übernehmen können:

  • Körperpflege
  • Toilettengang
  • Ernährungskontrolle
  • Bewegungshilfe, wenn möglich
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Haushaltsreinigung
Natürlich erhält die pflegende Person auch eine Zahlung für die Leistung. Handelt es sich bei dem Pflegenden um einen Verwandten bis zum 2. Grad oder aber um die Person, die im selben Haushalt wohnt, dann zahlt die Pflegekasse den 1,5-fachen Satz des Pflegegeldes. So kann man zum Beispiel bei einer Pflegeperson mit Pflegegrad 3 bis zu 817,50 Euro bekommen, welches bis hin zu 1.744 Euro ausgeweitet werden kann, wenn noch Sonderbedingungen wie Dienstausfall oder Fahrtkosten entstehen.
 sabinevanern via pixabay.com
Bild: Die Pflege von Angehörigen ist eine ziemliche Belastung für die Pflegenden 
Bildquelle: sabinevanerp via pixabay.com


Fakten rund um die Pflege

In Deutschland ist die Pflege durch Angehörige gar nicht so selten. Ca. 6,6 Millionen Menschen pflegen demnach ihre Liebsten zu Hause. Dabei wird oft die eigene Belastungsgrenze überschätzt. So eine Pflege von nahestehenden Personen ist psychisch sehr belastend. Umso wichtiger ist es, dass sich diese aufopfernden Menschen selber eine Auszeit gönnen, um bei sich selber psychische Erkrankungen vorzubeugen. Und hierzu gibt es die passende Unterstützung. Niemand sollte in die Situation kommen, sich allein in seiner Position zu fühlen. Wichtig ist es auch, dass man lernt, seine Verantwortung in andere Hände zu geben und darauf zu vertrauen, dass diese genauso bewusst erledigt wird, als wenn man sie selber ausführt. Es gibt Schulungen und Pflegekurse, die die ungeschulten Pfleger perfekt auf die bevorstehende Aufgabe hin vorbereiten. Hier lohnt es sich, vor dem Antritt der bevorstehenden Pflegetätigkeit, sich ausreichend ausbilden zu lassen. 


Die benötige Hilfe anfordern

Zur Beantragung der Verhinderungspflege muss ein vorgefertigtes Formular bei der Krankenkasse ausgefüllt werden, welches dann von der Krankenkasse and die Pflegekasse weitergeleitet wird. Pflegekassen können diesen Antrag genehmigen, aber auch leider ablehnen. Dabei gehen die Pflegekassen die entsprechenden Bedingungen durch, die erfüllt sein müssen. Die Bearbeitung eines solchen Antrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen, deswegen sollte ein wenig mehr Zeit eingeplant und der Antrag frühzeitig abgegeben werden. Je nach Krankenassen unterscheiden sich die Anträge voneinander. 
Deswegen ist es wichtig, dass man sich den Antrag seiner Kasse genau durchliest und keine Details auslässt. Je genauer der Antrag ausgefüllt ist, desto weniger Fragen entstehen bei der Genehmigung.