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Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Nach dem Schock folgen die Pflichten

Nach einem Todesfall müssen viele Dinge geklärt werden

Der Tod kommt in den meisten Fällen sehr überraschend für die Hinterbliebenen. Auch wenn es sich leicht sagen lässt, jetzt heißt es: Ruhe bewahren. Denn nur so ist es möglich, dass es zu keinen überstürzten Entscheidungen kommt, die entweder dem Verstorbenen nicht gerecht werden oder die Hinterbliebenen im Nachhinein bereuen. Allerdings sollte sich niemand zu viel Zeit lassen, denn nach 36 Stunden, in manchen Bundesländern auch erst nach 48, muss der Leichnam zum Friedhof gebracht werden. Gleiches gilt für eine eventuelle Überführung in eine Kühlzelle. Auf jeden Fall sollten möglichst früh die Angehörigen und Freunde verständigt werden.

Sollten diese Unterstützung und Hilfe anbieten, muss sich niemand zieren und kann diese gerne annehmen. Zum einen kann das diesen Menschen helfen, mit ihrer Trauer besser umzugehen und zum anderen sollte sich jeder mit den nächsten Angehörigen über das weitere Vorgehen abstimmen. So werden die Aufgaben auf viele Schultern verteilt. Die Verständigung eines Arztes, am besten der Hausarzt, muss erfolgen, da dieser den Totenschein ausstellt. Ist der Tod in einem Heim oder Krankenhaus eingetreten, kümmert sich die jeweilige Verwaltung darum. Nach einer Untersuchung des Verstorbenen werden von dem Arzt Personalien, Zeitpunkt und Ort des Todes festgehalten. In diesem Zusammenhang wird auch die Todesursache und die Todesart vermerkt. Der Mediziner beurkundet abschließend mit dem Totenschein den Tod eines Menschen. Für diesen Schein werden auch Gebühren fällig, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte richten. Die Rechnung erhalten die verantwortlichen Hinterbliebenen direkt vom Arzt oder über den Bestatter. Ist der Totenschein ausgehändigt, muss damit beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden. Dabei empfiehlt es sich, diese gleich in fünffacher Ausführung mitzunehmen. Die vielen Exemplare sind notwendig, da sie unter anderem für die Testamentseröffnung oder die Friedhofsverwaltung bei der Wahl des Grabes von Nöten ist.

Die Hinterbliebenen sollten zudem möglichst zeitnah in Erfahrung bringen, ob der Verstorbene besondere Bestattungswünsche hatte und wo er diese schriftlich hinterlegt hat. Zudem sollte geklärt werden, ob Sterbegeldversicherungen, Lebensversicherungen, Bestattungsvorsorgeverträge oder Dauergrabpflegeverträge vorliegen. Sollten solche Unterlagen vorhanden sein, helfen sie bei der Organisation und Finanzierung der Bestattung. Um diese und die vielen anderen Punkte, die es zu beachten gilt, nicht aus den Augen zu verlieren, empfiehlt sich neben der Suche nach einem vertrauenswürdigen Bestatter vor allem eines: Jeder Mensch sollte sich rechtzeitig seiner Endlichkeit auf Erden bewusst werden und sich schon zu Lebzeiten mit dem „bevorstehenden“ Tod von Familienangehörigen, Freunden und seinem eigenen Tod auseinandersetzen.
(sr)