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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Checkliste Todesfall: Woran zu denken ist und welche Fristen gelten

Autor Aschendorff Medien

Der Bestatter unterstützt sofort

Trotz Trauer und Fassungslosigkeit müssen Hinterbliebene einen kühlen Kopf bewahren und schon unmittelbar nach dem Todesfall aktiv werden. Innerhalb von 24 bis 36 Stunden ist der Kontakt zu einem Bestatter essenziell. Er hilft nicht nur bei allen weiteren organisatorischen Dingen, sondern berät auf Wunsch auch über notwendige Behördengänge usw.

Einige Verstorbene haben bereits vorab verfügt, wie ihre Beisetzung stattfinden soll. Häufig sind diese Informationen bei einem Bestatter der Wahl oder in einem Dokument hinterlegt. Sind die Bestattungswünsche schon bekannt, ist zu klären, ob es eine Bestattungsvorsorge gibt und inwieweit für die Beisetzung im Vorfeld alles geregelt wurde. Manchmal überkommen Hinterbliebenen bei der Konfrontation mit dem Tod die Emotionen und sie benötigen Unterstützung. Eine Trauerhilfe (auch durch Bestattungsinstitute) tröstet, ist da und lässt niemanden mit den übermannenden Gedanken allein.

Manchmal haben Hinterbliebene auch Angst, wie sie die Kostenbelastung durch die Beisetzung stemmen können. Auch hier gibt es emphatische Hilfe und Tipps durch Trauerbegleiter und/oder Bestatter (sie empfehlen beispielsweise auch sonstige Möglichkeiten für die Kostenübernahme).

Bevor die letzte Verabschiedung geschehen kann, müssen Hinterbliebene viel organisieren. Eine Checkliste hilft, auch in größter Trauer den Überblick zu behalten.

Nach dem Tod: Diese 6 Aufgaben müssen zeitnah erledigt werden

Ist der Bestatter informiert, sind die wichtigsten Schritte bereits in die Wege geleitet. Nun geht es weiter, denn auch andere Aufgaben müssen alsbald erledigt werden:

1. Totenschein organisieren

Das Ableben wird mit dem Totenschein bestätigt. Er wird von einem Arzt ausgestellt und enthält Angaben zur Todesursache, zum Zeitpunkt und zur Todesart. Trat der Tod zu Hause ein und war noch kein Arzt vor Ort, muss er nachträglich durch Hinterbliebene verständigt werden, um den Schein auszustellen.

Verstarb der geliebte Mensch im Hospiz, Krankenhaus oder Pflegeheim, werden die Totenschein-Formalitäten durch die Einrichtungen übernommen. Mit dem Totenschein wird beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde beantragt.

2. Die Frage nach dem Testament ist unumgänglich

Ein wesentlicher Bestandteil bei der Checkliste nach einem Todesfall ist die Frage bzw. Suche nach einem gültigen Testament. Wie eine Umfrage einer großen deutschen Bank zeigt, haben 2018 mehr als 40 Prozent der deutschen Bevölkerung sich keine Gedanken darüber gemacht. Experten raten jedoch, den letzten Willen vor dem Ableben festzuhalten und ihn an einem sicheren Ort (beispielsweise im Tresor zu Hause oder bei einem Notar) zu hinterlegen.

Um sich langwieriges Suchen zu ersparen, sollten Angehörige über die Existenz eines Testaments vorab informiert werden. Wer beim Verstorbenen ein Testament findet, darf es nicht unbeachtet lassen und muss es dem zuständigen Nachlassgericht übergeben (geregelt im BGB § 2259). Gibt es mehrere Testamentfunde, müssen auch sie alle beim Amtsgericht abgegeben werden, das die Überprüfung auf Gültigkeit/Rechtmäßigkeit übernimmt.

3. Bankunterlagen und Versicherungen aufbereiten

Die Information an die Bank der verstorbenen Person ist ebenfalls wichtig, um beispielsweise das Konto aufzulösen bzw. über ein eventuelles Guthaben zu verfügen. Bestehen Versicherungen, müssen auch die Gesellschaften über das Ableben zeitnah informiert werden. Häufig haben es Hinterbliebene ohne die rechtsgültige Vollmacht schwer, Abläufe mit Banken und Versicherungen zu klären. Deshalb empfehlen Experten die Ausstellung einer Kontovollmacht bereits vor dem Ableben.

4. Ausweise und Urkunden sichern

Jeder Bürger der Bundesrepublik verfügt zumindest über einen Personalausweis, viele auch über einen Reisepass. Das Dokument zur Identitätsfeststellung hat auch nach dem Ableben höchste Priorität, denn es muss später bei weiteren Ämtergängen und vorgelegt werden. Gleiches gilt für die Geburtsurkunde und das Stammbuch. Hinterbliebene sollten deshalb alle Urkunden und Ausweisdokumente suchen und sie sicher verwahren.

5. Andere Personen kontaktieren

Häufig wissen enge Freunde, Verwandte oder andere Personen noch gar nichts vom (plötzlichen) Tod. Hinterbliebene haben deshalb auch die schwere Bürde, ihnen vom Verlust zu berichten und womöglich auch weitere Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeierlichkeiten zu besprechen. Laut Gesetz haben nahestehende Angehörige (Ehepartner, Lebenspartner und/oder Kinder) übrigens das Recht, Sonderurlaub von ihrem Arbeitgeber für zwei Tage zu erhalten.

6. Sterbegeld- und/oder Lebensversicherung informieren

Manche Verstorbene haben für ihr Ableben vorgesorgt und beispielsweise eine Lebens- bzw. Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Ist dies der Fall, sollte das Versicherungsunternehmen rasch informiert werden, um beispielsweise Zahlungsvorgänge in Gang zu setzen.

Die Auszahlung der Gelder kann einige Zeit dauern, wenn beispielsweise die Todesursache geprüft werden muss. Abhängig von den Versicherungskonditionen könnte es bei einer zur späten Meldung zu Problemen bei der Auszahlung kommen. Um die Fristen zu wahren und die Versicherungen in Kenntnis zu setzen, reicht häufig ein Telefonanruf. Mit der Versicherungsnummer zur Hand wird der „Vorgang“ erfasst und Trauernde müssen sich hier vorerst um nichts weiter mehr kümmern.

Bevor aber die Zahlung realisiert wird, fordern Versicherungen oft Unterlagen wie den Totenschein, einen Unfallbericht oder andere Informationen an. Diese können Hinterbliebene in aller Ruhe postalisch in Kopie zusenden, am besten mit einem Einwurf-Einschreiben. Originale Dokumente sollten niemals ausgehändigt werden, sondern immer im Besitz der Nachlassverwaltenden bleiben.

Der Tod bleibt: Diese Aufgaben sind in den ersten Tagen nach dem Ableben zu bewältigen

Auch einige Tage nach dem Ableben gibt es viel zu tun. Um den Überblick zu behalten, hilft hier wieder eine Checkliste. Abhängig davon, wie die Todesumstände waren, gibt es mehr oder weniger zu tun.

1. Ableben durch Unfall: Die Versicherung muss unbedingt informiert werden

Beim Unfall ist der Schock über das plötzliche Ableben häufig so groß, dass kaum ein klarer Gedanke zu fassen ist. Doch gerade in diesem Moment sind die nächsten 48 Stunden entscheidend. Trat der Tod durch einen Unfall ein, muss die Versicherung zügig informiert werden. Viele Gesellschaften verweigern bzw. erschweren die Zahlung, wenn das Meldefenster von 48 Stunden überschritten wurde.

Um schnell zu reagieren, reicht eine telefonische Information in den meisten Fällen aus. Hierbei sollten sich Meldende jedoch den Namen des Versicherungsmitarbeitenden am Telefon notieren, um später mögliche Probleme zu vermeiden.

2. Jetzt wird der Tod traurige Gewissheit: Die Sterbeurkunde muss beantragt werden

Nach dem Todesfall bleibt den Hinterbliebenen kaum Zeit, um durchzuatmen und ihre Trauer zu verarbeiten. Laut Personenstandsgesetz muss die Sterbeurkunde spätestens am dritten Tag nach dem Ableben beantragt werden. Notwendig dafür sind Geburtsurkunde, Totenschein und Personalausweis (bzw. Reisepass). Die Sterbeurkunde ist auch für weitere Behördengänge, Versicherungen usw. essenziell. Deshalb sollte sie bestenfalls mehrfach ausgestellt werden.

3. Kontozugriff gibt es nur mit dem Erbschein

Das lokale Amtsgericht stellt den Erbschein aus, wenn Hinterbliebene den Nachlass tatsächlich übernehmen. Bevor sie sich dazu entscheiden, sollten sie jedoch genau prüfen, ob es beim Erbe womöglich Schulden zu begleichen gibt. Wird das Erbe nicht ausgeschlagen, müssen die Erbberechtigten diese bezahlen.

Existiert keine aussagekräftige Kontovollmacht, um beispielsweise über Sparguthaben und Co. zu verfügen, ist ein Erbschein erforderlich. Seine Ausstellung kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Auch Gebühren für die Ausstellung fallen an. Abhängig sind sie vom Nachlasswert, sodass der Schein selbst schnell Kosten in drei- bis vierstelliger Höhe verursachen könnte.

4. Wohnung kündigen und Räumung planen

Das Gros der Deutschen lebt in Mietimmobilien. Nach dem Tod müssen Hinterbliebene den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Trotz Ableben gilt auch hier die gesetzliche Frist, sodass die Mietzahlungen noch bis zu drei Monate mindestens geleistet werden müssen.

Neben der Kündigung sollte auch die Räumung der Wohnung geplant werden. Lassen sich Möbel und andere Utensilien veräußern? Welche Gegenstände sollen in der Familie bleiben oder von Angehörigen und Freunden übernommen werden? Um späteres Chaos, Unstimmigkeiten und lange Wartezeiten auf Umzugsunterstützung und/oder Container zu vermeiden, kann eine erste Checkliste für die Wohnungsbauräumung schon mit dem Kündigungsschreiben erstellt werden.

Telefonanbieter und Co. kündigen

Egal ob Mietwohnung oder Eigentum – es bestehen fast immer zusätzliche Verträge mit Internetanbieter, Energieversorger, Kabelfernsehen und Co. Auch diese müssen fristgerecht gekündigt werden, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden. Meist reicht es, die Kündigung mit dem Tod des Vertragsinhabers zu begründen. Möchten Anbieter einen Nachweis (beispielsweise eine Sterbeurkunde) melden sie sich in der Regel noch einmal.

Damit die Kündigung wirksam wird, sollte sie schriftlich per Einschreiben versandt werden. Einige Anbieter bieten mittlerweile sogar Online-Kündigungen an. Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Login-Informationen für das Kundenkonto bei Hinterbliebenen bekannt sind.

5. Krankenkasse und Pflegeversicherung brauchen die Abmeldung

Die Krankenkasse erfährt zwar häufig über Meldungen von Krankenhaus und Co. vom Ableben, eine offizielle Abmeldung der versicherten Person ersetzt das jedoch nicht. Hinterbliebene müssen Verstorbene auch bei der Pflege- und Krankenversicherung abmelden, die Versichertenkarte zurückgeben bzw. zerstören.

Wenn es um Geld für die Angehörigen geht: Rente beantragen

Hat die verstorbene Person einen Ehepartner hinterlassen, hat er Anspruch auf eine Rente. Diese wird jedoch nicht automatisch an die Hinterbliebenen ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Für die ersten drei Monate nach dem Ableben gibt es 100 Prozent der Rentenzahlung der verstorbenen Person. Auch hier lohnt sich Eile, denn je schneller der Antrag gestellt wird, desto rascher gibt es die Auszahlung.

Verlieren (minderjährige) Kinder einen Elternteil, haben auch sie Anspruch auf eine Rentenzahlung. Dann müssen sie ebenfalls einen Antrag geltend machen, denn eine automatische Zahlung besteht wie bei der Ehepartner-Rente nicht. Die Höhe kann variieren, denn sie hängt vom Verlust (Voll- bzw. Halbwaisen) ab.