Den eigenen Abschied planen
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Eine Beerdigung zu Lebzeiten zu planen macht durchaus Sinn
Wir planen und terminieren unser gesamtes Leben. Doch bei einem Punkt sind sich viele Menschen unsicher, wann und wie sie ein ganz bestimmtes Ereignis planen sollen, vor dem sich niemand verstecken kann: die eigene Beerdigung. Dabei gibt es viele verschiedene Gründe, sich mit eben dieser auseinander zu setzen. Die Beweggründe den Bestatter schon zu Lebzeiten aufzusuchen, sind unterschiedlich. Das weiß auch Frank Wesemann, Bestattermeister und Mitglied im Vorstand der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG: „Oftmals höre ich als Grund, dass Angehörige entlastet werden sollen, da diese weit weg wohnen würden. Aber auch die Gewissheit, dass man selbst bestimmen kann, wie Bestattung und Gedenkfeier von statten gehen soll, wird häufig als Grund genannt.“
Da eine Beerdigung immer auch mit Kosten verbundenist, sollte bei der Planung der eigenen Beisetzung aber einiges beachtet werden. Denn auch wenn jemand für seine Beerdigung gespart hat, heißt dass nicht, dass das Geld auch am Ende dafür genutzt wird. So zum Beispiel bei einem Sparbuch. Wenn hier der Name des Versorgenden eingetragen worden ist, kann es zu folgender Komplikation kommen, erklärt Wesemann: „Sollte der Mensch zu Lebzeiten eine Bedürftigkeit mit der Absicherung durch das Sozialamt benötigen, kann das Sparbuch vom Sozialamt auflöst werden. Als Grund heißt es dann, dass nicht zu erkennen sei, dass das Geld auch wirklich nur für diesen einen Zweck angelegt worden sei.“
Aber auch von der Alternative, dass in dem Sparbuch der Bestatter eingetragen wird, rät der Bestattermeister ab. Denn würde es zu einer Insolvenz des Unternehmens kommen, wäre das Geld ebenfalls verloren. Er empfiehlt deswegen entweder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen oder ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zu eröffnen. Beide Empfehlungen bedeuten, dass das „angesparte“ Geld auch wirklich nur für den Zweck der Beerdigung genutzt wird. Sterbegeldversicherungen sind somit im Prinzip eine Lebensversicherung mit einer kleinen Versicherungssumme. Diese dient im Sterbefall explizit dazu, die anfallenden Kosten der Bestattung abzudecken. „Ein Treuhandkonto kann man bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG abschließen. Sie ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., beide in Düsseldorf. Der Kunde zahlt, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag, Geld in einen Treuhandvertrag ein“, erklärt Wesemann das Prinzip. Bei Fragen zur Planung, Gestaltung und Finanzierung der eigenen Beerdigung sollten Interessierte das Gespräch mit einem Bestatter ihres Vertrauens suchen.
(sr)